Freitag, 15. August 2008

Keine Beugehaft!


BGH hat entschieden: Frühere RAF-Terroristen müssen nicht in Beugehaft:

Die früheren Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts müssen nicht noch einmal in Haft; Christian Klar, dessen Mindesthaftzeit im Januar 2009 endet, muss nicht länger im Gefängnis bleiben. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs hat am Freitag den Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder stattgegeben, mit denen sie sich gegen die Anordnungen von Erzwingungshaft des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wenden..

Peter-Jürgen Boocks Exklusiv-Geschichte aus dem vergangenen Jahr über das Attentat auf Buback im April 1977, die Stefan Aust ihm zum 30. Jubiläum des Deutschen Herbstes gerne abgekauft hat, hat somit nicht dazu geführt, daß das psychische Wrack Christian Klar nach 28 Jahren Haft und Brigitte Mohnhaupt, die zwei Drittel ihres Lebens im Gefängnis verbracht hat, in Erzwingungshaft müssen. A bisserl funktioniert der Rechtsstaat hierzulande wohl schon.

Boock dürfte trotzdem im Gespräch bleiben und die CSU dürfte bald die nächste Gelegenheit finden, "keine Gnade für die Gnadenlosen" zu fordern.

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