Der Präsident enttäuscht Bürgerrechtler, Menschenrechtsorganisationen, diverse seiner Anhänger. In der pro-westlichen Blogospäre herrscht Empörung. Der "harte Bush-Kurs" werde (zunächst) fortgesetzt. Die Verbrechen, die in Bagram begangen worden sein sollen, erschüttern. Aber an der Mitteilung des US-Jusitzministeriums, die Gefangenen hätten keinen Anspruch auf Prüfung der Haft durch US-Gerichte, ist nichts falsch.
Es handelt sich bei den Insassen von Bagram um Kriegsgefangene auf ausländischem Boden. Sie unterliegen nicht dem amerikanischen Recht. Auch japanische oder deutsche Kriegsgefangene hatten nie einen Anspruch auf Haftprüfung in den USA. Umso erstaunlicher ist, dass lautstarke "Kriegsgegner", die doch immer zuerst den imperialen Status der USA kritisieren, wie selbstverständlich eine Ausdehnung des Geltungsraumes amerikanischen Rechts fordern.
Zu hoffen bleibt freilich, dass in Bagram nicht länger gefoltert wird, die Gefangenen nicht in Käfigen gehalten werden, und diejenigen, die für Folter verantwortlich sind (bis zur obersten Ebene), zur Rechenschaft gezogen werden.
Sonntag, 22. Februar 2009
Für die Taliban gilt kein US-Recht
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Afghanistan,
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US Foreign Policy
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