Montag, 24. November 2008

Stolz auf gewährte Gnade

Der ehemalige Staatsanwalt Heribert Prantl ist heute stolz auf diesen Rechtsstaat. Sein Kommentar zur Freilassung von Christian Klar erschien heute mittag kurz nach Bekanntgabe der gerichtlichen Anordnung:

Die Richter haben geurteilt wie es sich gehört: Ohne Zorn und Eiferei. Es wird nicht wenige Menschen geben, die für die Freilassung kein Verständnis haben. Es gibt nämlich in der Gesellschaft eine Sucht nach Strafe, die über Recht und Gesetz weit hinaus geht.

Unbestritten. Aber im nächsten Absatz kommt ein recht seltsamer Gedanke:

Aufgabe des Strafjuristen ist daher nicht nur das Einsperren, sondern auch das Aufsperren: Täter müssen eingesperrt, die Öffentlichkeit aber muss aufgesperrt werden für die Gedanken eines aufgeklärten Strafrechts; es achtet die Menschenwürde auch von verurteilten Kriminellen.

Beides ist richtig, wenn man zwischen Ein- und Aufsperren ein klares Auch setzen würde. So aber wie Prantl das formluiert, könnte man das Ein- und Aufsperren analog zueinander verstehen, d.h. der Strafjurist hat mit der von vornherein als unaufgeklärt verstandenen Öffentlichkeit in gleicher Weise zu verfahren wie mit dem Straftäter.

Und schon kommt der Schluß:
Es gibt gute Gründe, auf diesen Staat stolz zu sein. Die Geschichte der kleinen und der großen Gnade für die langjährig inhaftierten Mitglieder der RAF gehört dazu.

Wir können sicher froh sein, in einem der liberalsten Staaten dieser Welt zu leben. Zu diesem gehört das aufgeklärte Strafrecht. Aber warum will er stolz auf die Gnade gegenüber der RAF sein? Stolz, weil das Gericht ein bestehendes Prinzip bestätigt? Was bedeutete denn der umgekehrte Fall, d.h. wenn Christian Klar die Gnade bis an dessen Lebensende verweigern würde?

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